Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck erließ am 18. Jänner 1991, kundgemacht im Boten für Tirol Nr. 98/1991, eine Verordnung, mit der auf der B 315 Reschenstraße von km 0,00 (im Bereich Stadtgemeinde Landeck) bis km 46,22 (Nauders/Staatsgrenze) ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in beiden Fahrtrichtungen verfügt wurde. 2. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B905/97 eine Beschw... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2FahrverbotsV der BH Landeck vom 18.01.91 für LKW auf der B 315 ReschenstraßeStVO 1960 §44 Abs2b
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit eines Fahrverbots für Lastkraftfahrzeuge auf der B
315 Reschenstraße wegen gesetzwidriger Aufstellung der entsprechenden
Vorschriftszeichen in der Natur
Rechtssatz: Gesetzwidrigkeit d... mehr lesen...