Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des § 58 Abs 1 Z 3 litc KDV 1967 iVm § 134 Abs 1 KFG 1967 eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, dass der Beschuldigte am ********* 2000 um 16,15 Uhr im Gemeindegebiet **** H*********** auf der B * bei Straßenkilometer ***** in Richtung E********* als Lenker des Mitsubishi * **** * mit Pferdeanhänger... mehr lesen...
Rechtssatz: Pferde sind unter den Begriff ?Großvieh? zu subsumieren, sodass der Transport zweier Reitpferde im Anhänger als ?Großviehtransport? iSd § 98 Abs 1 KFG bzw § 58 Abs 1 Z 3 lit c KDV zu beurteilen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem § 45 Abs.2 StVO kann die Behörde Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der Straßen gelten, auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen bewilligen. Eine solche Ausnahme von den Bestimmungen des § 42 StVO wurde mit dem Bescheid der Wiener Landesregierung vom 28.12.1960, Zl. M.Abt. 46 - 9784/60 O/Lie, für die Lastkraftfahrzeuge der Post- und Telegraphenverwaltung für Transportfahrten unbedingter Notwendigkeit erteilt. Im gegenständlichen Fall handelte... mehr lesen...