Entscheidungen zu § 41 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1990/3/21 89/02/0170

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §41 Abs1;StVO 1960 §99 Abs4 liti;
Rechtssatz: Der Sachverhalt, daß ein Organ der Straßenaufsicht entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 41 StVO durch gut sichtbare und für Straßenbenützer leicht verständliche Zeichen (nämlich durch einen senkrecht nach oben gehaltenen Arm) die am Tatort durch Lichtzeichen erfolgte Regelung des Verkehrs ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/21 89/02/0170

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 22. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 37 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 11. Juni 1988 um 14.40 Uhr in Wien I, Schwarzenbergstraße Kreuzung Schwarzenbergplatz, Richtung Lothringerstraße fahrend, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und "das Zeichen 'Halt' des Verkehrsposten (Arm senkrecht nach oben) n... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1990

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