Norm: StVO §36StVO §37StVO §41StVO §76 Abs3 III
Rechtssatz: Die Bedeutung der von den Verkehrsposten zum Zwecke der Verkehrsregelung abgegebenen Armzeichen ist in den §§ 36, 37, 41 und 76 Abs 3 StVO 1960 ausdrücklich normiert. Maßgebend für die Verkehrsteilnehmer ist ausschließlich das in diesen Zeichen zum Ausdruck kommende Gebot oder Verbot (hier: Verkehrsposten vor dem Schutzweg innerhalb des Kreuzungsbereiches). Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3bStVO §41
Rechtssatz: Auf die Befolgung eines eindeutigen und mißverständlichen Hilfszeichens darf vertraut werden. Entscheidungstexte 2 Ob 223/68 Entscheidungstext OGH 04.10.1968 2 Ob 223/68 8 Ob 173/81 Entscheidungstext OGH 10.09.1981 8 Ob 173/81 Vgl; Veröff: ZVR 1982/385 S 334 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §36StVO §37StVO §38StVO §41
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker darf sich im Regelfall darauf verlassen, daß die an einer Kreuzung angebrachte, auf Handbetrieb geschaltete Lichtampel von dem diensthabenden Beamten in einer der jeweiligen Verkehrssituation angepaßten, den Erfordernissen der Verkehrssicherheit genügenden Weise bedient und - nach der zeitlichen Ausdehnung der Gelblichtphase - grünes Licht, also "Freie Fahrt" ... mehr lesen...