Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde des J H, D-S, vertreten durch Rechtsanwälte Prill & Fidler, D-Bad Krozingen, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 31.08.2018, Zl X-9-2018/31828, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als der Spruchpunkt 2. aufgehoben und das ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.05.2019 Norm: StVO 1960 §4 Abs5VStG §45 Abs1 Z4StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs1 litc
Rechtssatz: Grund für eine Ermahnung: Der Beschuldigte ist zwar der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht nachgekommen, jedoch hat er kurz nach dem Vorfall, nachdem er den Schaden an seinem Fahrzeug festgestellt hatte, mit dem geschädigten Busunternehmen sogleich telefonisch Kont... mehr lesen...