Entscheidungsgründe: Am 14. März 1986 ereignete sich gegen 14 Uhr in Klagenfurt im Bereich der Kreuzung Feldkirchner Straße - Gutenbergstraße - Jahnstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K 3.602 und die Erstbeklagte als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen K 3.076 beteiligt waren. Der Zweitbeklagte ist der Halter des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf der Feldkirchner Straße in nördlicher Richt... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs6
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der sich bei grün blinkendem Licht einer der Regelung des Verkehrs über einen Schutzweg dienenden Verkehrsampel diesem Schutzweg nähert, ist zum Anhalten verpflichtet, wenn er bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit nicht mehr bei Grünlicht den Schutzweg überfahren kann. Entscheidungstexte 2 Ob 3/88 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22.3.1984 ereignete sich in Graz auf der ampelgeregelten Kreuzung Annenstraße - Eggenberger Gürtel ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen St 65.311 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen G 62.249 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf dem Eggenberger Gürtel nordwärts und bog auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.10.1982 ereignete sich gegen 16,10 Uhr im 15.Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße - Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 542.102 und die Zweitbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 699.510 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger, der mit seinem PKW die Kre... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs1StVO §38 Abs2StVO §38 Abs6
Rechtssatz: Grünes blinkendes Licht erfordert nicht vom Lenker eines Fahrzeuges, sein Fahrverhalten so einzurichten, daß er bei Wechsel auf gelb in der Lage ist, vor der Kreuzung anzuhalten. Verstärkter Senat; VwGH vom 11.04.1973, 416/71; Veröff: JBl 1974,110 = ÖJZ 1974,53 Nr 36 = ZVR 1974/182 S 269; hiezu Linzmeier: Fall 11: Verhalten bei grün-blinkender Ampel VJ 1974/16 S 15 ... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs6
Rechtssatz: Die Grünblinkphase soll jähes Bremsen überflüssig machen, nicht aber rechtfertigen. Entscheidungstexte 8 Ob 88/76 Entscheidungstext OGH 16.06.1976 8 Ob 88/76 Veröff: ZVR 1977/7 S 7 2 Ob 38/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 2 Ob 38/82 Auch 8 ... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs6
Rechtssatz: Zur Verpflichtung des in die Kreuzung bei blinkendem Grünlicht einfahrenden Verkehrsteilnehmers auf Berücksichtigung der gegebenen Umstände (hier Fahrbahnglätte, größere Ausdehnung der Kreuzung, einspuriges Fahrzeug) im Hinblick auf das ordnungsgemäße Räumen der Kreuzung. Entscheidungstexte 8 Ob 234/73 Entscheidungstext OGH 27.11.1973 8 Ob 234/73 Veröf... mehr lesen...