Norm
StVO §38 Abs6Rechtssatz
Zur Verpflichtung des in die Kreuzung bei blinkendem Grünlicht einfahrenden Verkehrsteilnehmers auf Berücksichtigung der gegebenen Umstände (hier Fahrbahnglätte, größere Ausdehnung der Kreuzung, einspuriges Fahrzeug) im Hinblick auf das ordnungsgemäße Räumen der Kreuzung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0075385Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2015