Entscheidungsgründe: Am 16. Dezember 1983 gegen 18,00 Uhr ereignete sich in Wien 16. auf der ampelgeregelten Kreuzung Possingergasse - Gablenzgasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des PKWs Audi 80 GLS, Kennzeichen W 26.825, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs Toyota Cressida 2000, Kennzeichen W 304.111, beteiligt waren. Der Kläger begehrte von den Beklagten S 61.150,-- s.A. an Schadenersa... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 AStVO §38
Rechtssatz: Unabwendbares Ereignis für den vorrangigen Rechtskommenden, in dessen Fahrtrichtung die Verkehrslichtanlage infolge Gebrechens ausgefallen ist, bei Zusammenstoß mit Linkskommenden, der Grünlicht hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 203/81 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 2 Ob 203/81 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: StVO §37StVO §38StVO §31 Abs1StVO §41 Abs3
Rechtssatz: Solange Ampeln einer für eine Kreuzung errichteten Verkehrssignalanlage andere Lichtzeichen als blinkendes gelbes Licht (§ 38 Abs 3 StVO) ausstrahlen, muß von einer Kreuzung gesprochen werden, die durch Lichtzeichen geregelt ist, mag auch ein Fehler in der Koordination der Lichtphasen gegeben sein. Das auf einer solchen Kreuzung von einem intervenierenden Straßenaufsichtsorgan einem L... mehr lesen...
Norm: StVO §38
Rechtssatz: Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus § 38 StVO. Entscheidungstexte 8 Ob 211/79 Entscheidungstext OGH 27.09.1979 8 Ob 211/79 Veröff: ZVR 1980/256 S 269 8 Ob 112/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11StVO §38
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden eines mit absolut überhöhter Geschwindigkeit bei Gelblicht in die Kreuzung einfahrenden Lastkraftwagen - Lenkers und eines links abbiegenden Personenkraftwagen - Lenkers. Entscheidungstexte 2 Ob 90/71 Entscheidungstext OGH 22.04.1971 2 Ob 90/71 Schlagworte L... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3aStVO §36StVO §38
Rechtssatz: Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, dass nach Beginn der Grünphase in seiner Richtung noch nicht alle Fahrzeuge, die aus der Querrichtung kommen, die Kreuzung geräumt haben (so schon ZVR 1967/33). Entscheidungstexte 2 Ob 369/70 Entscheidungstext OGH 29.10.1970 2 Ob 369/70 Veröff: ZVR 1971/95 S 124 ... mehr lesen...
Norm: StVO §38
Rechtssatz: Kraftfahrer, die noch bei blinkendem Grünlicht in die Kreuzung fahren, dürfen diese ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit überqueren. Entscheidungstexte 2 Ob 135/70 Entscheidungstext OGH 16.04.1970 2 Ob 135/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0075073 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §37StVO §38
Rechtssatz: Verschuldensteilung im Verhältnis 3 : 1 zu Lasten des Autolenkers, der bei Phasenwechsel noch über die geregelte Kreuzung fährt, obwohl er bei Beginn des Gelblichtes (nach blinkendem Grünlicht) noch so weit entfernt war, daß er noch leicht hätte anhalten können, gegenüber dem Autolenker, der aus der Gegenrichtung vor ihm nach links einbiegen will. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §36 Abs4StVO §38StVO §52 Z5StVO §53 Z7a
Rechtssatz: Schaffung eines Einbahnverkehrs in beiden Fahrtrichtungen durch Regelung eines Baustellenverkehrs durch Lichtzeichen. Entscheidungstexte 2 Ob 378/67 Entscheidungstext OGH 29.01.1968 2 Ob 378/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0075229 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §36StVO §37StVO §38StVO §41
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker darf sich im Regelfall darauf verlassen, daß die an einer Kreuzung angebrachte, auf Handbetrieb geschaltete Lichtampel von dem diensthabenden Beamten in einer der jeweiligen Verkehrssituation angepaßten, den Erfordernissen der Verkehrssicherheit genügenden Weise bedient und - nach der zeitlichen Ausdehnung der Gelblichtphase - grünes Licht, also "Freie Fahrt" ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §37StVO 1960 §38
Rechtssatz: Verhalten bei Phasenwechsel (Auffahrunfall). Entscheidungstexte 2 Ob 95/65 Entscheidungstext OGH 13.05.1965 2 Ob 95/65 Veröff: ZVR 1966/25 S 42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0075235 Dokumentnummer JJR_19650513_OGH0002_0020OB000... mehr lesen...