Norm
StVO §38Rechtssatz
Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus § 38 StVO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075067Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009