Entscheidungsgründe: Am 18.6.1984 ereignete sich in Wien 10, auf der ampelgeregelten Kreuzung Laaerbergstraße-Kurbadstraße ein Verkehrsunfall, an welchem Manfred W*** (in der Folge Kläger) mit seinem PKW und Gustav W*** (in der Folge Erstbeklagter) mit einem dem inzwischen verstorbenen Heinz C*** gehörenden Taxi beteiligt waren. Die V*** DER Ö*** B*** war der Haftpflichtversicherer des Heinz C***, die D*** Versicherung der Haftpflichtversicherer des Klägers. Der Kläger fuhr durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. Dezember 1983 gegen 18,00 Uhr ereignete sich in Wien 16. auf der ampelgeregelten Kreuzung Possingergasse - Gablenzgasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des PKWs Audi 80 GLS, Kennzeichen W 26.825, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs Toyota Cressida 2000, Kennzeichen W 304.111, beteiligt waren. Der Kläger begehrte von den Beklagten S 61.150,-- s.A. an Schadenersa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22.3.1984 ereignete sich in Graz auf der ampelgeregelten Kreuzung Annenstraße - Eggenberger Gürtel ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen St 65.311 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen G 62.249 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf dem Eggenberger Gürtel nordwärts und bog auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.10.1982 ereignete sich gegen 16,10 Uhr im 15.Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße - Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 542.102 und die Zweitbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 699.510 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger, der mit seinem PKW die Kre... mehr lesen...
Norm: StVO §36StVO §37StVO §41StVO §76 Abs3 III
Rechtssatz: Die Bedeutung der von den Verkehrsposten zum Zwecke der Verkehrsregelung abgegebenen Armzeichen ist in den §§ 36, 37, 41 und 76 Abs 3 StVO 1960 ausdrücklich normiert. Maßgebend für die Verkehrsteilnehmer ist ausschließlich das in diesen Zeichen zum Ausdruck kommende Gebot oder Verbot (hier: Verkehrsposten vor dem Schutzweg innerhalb des Kreuzungsbereiches). Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §37StVO §38StVO §31 Abs1StVO §41 Abs3
Rechtssatz: Solange Ampeln einer für eine Kreuzung errichteten Verkehrssignalanlage andere Lichtzeichen als blinkendes gelbes Licht (§ 38 Abs 3 StVO) ausstrahlen, muß von einer Kreuzung gesprochen werden, die durch Lichtzeichen geregelt ist, mag auch ein Fehler in der Koordination der Lichtphasen gegeben sein. Das auf einer solchen Kreuzung von einem intervenierenden Straßenaufsichtsorgan einem L... mehr lesen...
Norm: AHG §1 FB-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art10 Arbs1 Z9KFG 1967 §101 Abs5StVO §37
Rechtssatz: Kompetenzverteilung Bund - Land zur Frage der Begleitung eines überbreiten Transports durch die Gendarmerie . Entscheidungstexte 1 Ob 4/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 1 Ob 4/79 Veröff: SZ 52/103 1 Ob 25/81 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §37StVO §38
Rechtssatz: Verschuldensteilung im Verhältnis 3 : 1 zu Lasten des Autolenkers, der bei Phasenwechsel noch über die geregelte Kreuzung fährt, obwohl er bei Beginn des Gelblichtes (nach blinkendem Grünlicht) noch so weit entfernt war, daß er noch leicht hätte anhalten können, gegenüber dem Autolenker, der aus der Gegenrichtung vor ihm nach links einbiegen will. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §36StVO §37StVO §38StVO §41
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker darf sich im Regelfall darauf verlassen, daß die an einer Kreuzung angebrachte, auf Handbetrieb geschaltete Lichtampel von dem diensthabenden Beamten in einer der jeweiligen Verkehrssituation angepaßten, den Erfordernissen der Verkehrssicherheit genügenden Weise bedient und - nach der zeitlichen Ausdehnung der Gelblichtphase - grünes Licht, also "Freie Fahrt" ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §37StVO 1960 §38
Rechtssatz: Verhalten bei Phasenwechsel (Auffahrunfall). Entscheidungstexte 2 Ob 95/65 Entscheidungstext OGH 13.05.1965 2 Ob 95/65 Veröff: ZVR 1966/25 S 42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0075235 Dokumentnummer JJR_19650513_OGH0002_0020OB000... mehr lesen...