Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StVO 1960 §29b Abs1 litb;StVO 1960 §29b Abs4;StVO 1960 §29b Abs5 idF 1983/174;StVONov 10te;
Rechtssatz: Schon aus dem Regelungszusammenhang der Abs 1 bis 3 und 5 des § 29b StVO ergibt sich, daß die Begünstigungen des § 29b Abs 1 lit b StVO seither nur jenen dauernd stark gehbehinderten Personen zugutekommen, die im Besitz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 3. März 1992 um 21.10 Uhr an einem näher bezeichneten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug außerhalb eines Parkplatzes in zweiter Spur und sohin nicht am Rande der Fahrbahn aufgestellt habe; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 1.000,-- verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über ... mehr lesen...