Entscheidungsgründe: Am 22. 4. 1997 ereignete sich in Graz auf der Kreuzung Wiener Straße/Kalvariengürtel/Peter-Tunner Gasse/Bahnhofgürtel ein Verkehrsunfall, an dem eine von der Klägerin gehaltene und von Hubert R***** gelenkte, selbstfahrende Arbeitsmaschine (Arbeitsbühne) vom Typ LKW Daimler Benz LP 608/36, mit einem österreichischen amtlichen Kennzeichen, sowie ein von David K***** gelenkter Sattelzug mit einem ausländischen Kennzeichen beteiligt waren. Die Klägerin begehrte i... mehr lesen...
Norm: StVO §27 Abs1StVO §27 Abs4
Rechtssatz: Eine Arbeitsfahrt im Sinne des § 27 StVO ist nicht deshalb zu verneinen, weil sich das Fahrzeug im Unfallszeitpunkt im Stillstand befindet. Wesentlich ist, dass die Verwendung des Fahrzeugs nicht nur mittelbar, sondern unmittelbar einem gesetzlich vorgegebenen Zweck dient. Durch § 27 Abs 4 zweiter Satz StVO wird klargestellt, dass das Einschalten des gelbroten Drehlichtes genügt; es besteht keine Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20.Mai 1988 ereignete sich auf der A 21, Richtungsfahrbahn Wien, nächst Kilometer 37.300 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter mit seinem PKW Mercedes 200 D, W 497.597 und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen, bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW MAN/VW W 752.183, der mit einem Ladekran und einer gelb-roten Rundumleuchtanlage ausgestattet war, beteiligt waren. Im Unfallszeitpunkt... mehr lesen...
Norm: StVO §27 Abs1StVO §27 Abs4StVO §46 Abs4 lite
Rechtssatz: Private Abschleppfahrzeuge im Einsatz, die mit den Sicherungen des § 27 Abs 4 StVO ausgestattet sind, zählen zu den privilegierten Fahrzeugen im Sinne des § 27 Abs 1 StVO und dürfen zur Bergung eines verunfallten Fahrzeugs auch außerhalb der durch Hinweistafeln gekennzeichneten Stellen auf der Autobahn halten. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...