IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Leisser als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn TS, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 16.01.2018, Zl. HLS2-V-1718909/5, betreffend Strafverhängung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), zu Recht: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als von der Verhängung einer Strafe abgesehe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.02.2018 Norm: StVO 1960 §25 Abs3StVO 1960 §25 Abs4ParkSchV 1983 §1ParkSchV 1983 §4VStG 1991 §45 Abs1
Rechtssatz: Für die Überwachung der Parkdauer in der nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzone kommt die [hier verwendete] elektronische Parkuhr nicht in Betracht. Das [hier] verwendete Gerät zur Überwachung bzw. zum Nachweis der erlaubten Parkdauer ist im Bundesgebiet nicht z... mehr lesen...