Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §23 Abs4;VStG §45 Abs1 litb;
Rechtssatz: Das Tatbild des § 23 Abs 4 StVO ist auch dann objektiv verwirklicht, wenn die Fahrzeugtür lediglich 10 - 15 cm geöffnet wurde; die Tatsache, dass der Lenker eines anderen Fahrzeugs beim Vorbeifahren allenfalls einen zu geringen Sicherheitsabstand zum Pkw des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §23 Abs4;StVO 1960 §3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der in § 3 StVO normierte Vertrauensgrundsatz enthebt den Besch nicht seiner eigenen Verpflichtung, die maßgeblichen Verkehrsvorschriften (hier: jene des § 23 Abs 4 StVO) einzuhalten (Hinweis E OGH 29.5.1970, 11 Os 37/70, ZVR 1971/47, S 67 und E OLG Wie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 23 Abs 4 StVO ist nicht die konkrete Gefährdung oder Behinderung eines anderen Straßenbenützers; kann es durch das Öffnen einer Türe eines (abgestellten oder geparkten) Fahrzeuges tatsächlich zu einer Gefährdung bzw. Behinderun... mehr lesen...