Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Herzog über die Beschwerde des Ing. A M, A, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 17.03.2020 betreffend Übertretung der StVO, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Gegen dieses Erke... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.04.2020 Norm: StVO 1960 §23 Abs3
Rechtssatz: Ein als Verwaltungsübertretung zu ahndender Verstoß gegen § 23 Abs 3 StVO liegt nur dann vor, wenn - nach den äußeren Merkmalen - im Einzelfall eine Behinderung der Aus- und Einfahrt bei Haus- und Grundstückseinfahrten eingetreten ist oder zu erwarten war. Schlagworte Halten vor Hauseinfahrt Grundst... mehr lesen...