Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/25 94/03/0223

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 22. November 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einer bestimmten Tatzeit an einem näher bezeichneten Ort seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und 1.) einen vor ihm fahrenden Pkw überholt zu haben, obwohl er nicht habe einwandfrei erkennen können, daß er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr wieder einordnen werde können, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern;... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 94/03/0223

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;KFG 1967 §100;StVO 1960 §21 Abs1;StVO 1960 §22 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 22 Abs 1 StVO und § 100 KFG ergibt sich, daß Blinkzeichen in erster Linie als Warnzeichen dienen, um andere Verkehrsteilnehmer im Interesse der Verkehrssicherheit auf Gefahren aufmerksam zu machen. Der Lenker eines Fahrzeuges, der Blinkzeichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0160

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §100;StVO 1960 §22 Abs1;
Rechtssatz: Das Abgeben von optischen Warnzeichen mit der Lichthupe, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert, ist nicht durch § 100 KFG (sondern durch § 22 Abs 1 StVO) verboten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020160.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1988

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