RS Vwgh 1988/12/14 88/02/0160

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §100;
StVO 1960 §22 Abs1;

Rechtssatz

Das Abgeben von optischen Warnzeichen mit der Lichthupe, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert, ist nicht durch § 100 KFG (sondern durch § 22 Abs 1 StVO) verboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020160.X02

Im RIS seit

12.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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