Norm
StVO §22Rechtssatz
Ein Kraftfahrer darf einen verkehrsuntüchtigen Fußgänger, der im Zug einer Straßenüberquerung kurz in der Straßenmitte hält und auf den Gegenverkehr achtet, nicht auf kürzeste Entfernung von rückwärts anhupen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0075017Dokumentnummer
JJR_19630606_OGH0002_0110OS00060_6300000_001