Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Rechtliche Beurteilung Entgegen dem nicht bindenden Ausspru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Juli 1985 ereignete sich gegen 12,35 Uhr auf der Machland-Landesstraße bei Km 6,0 (Freilandgebiet) im Bereich der Einmündung der nach § 19 Abs 4 StVO benachrangten Oberwagramer Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an dem Christian E***, der Sohn der Kläger, als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen O-47.766 und die Erstbeklagte als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen O-147.749 beteiligt waren. Der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbekl... mehr lesen...