IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, vertreten B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 31.01.2018, Zl. ***, wegen Entziehung der Lenkberechtigung und Anordnung einer Nachschulung nach dem Führerscheingesetz (FSG) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgese... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.03.2018 Norm: FSG 1997 §7 Abs1FSG 1997 §7 Abs3 Z3FSG 1997 §26 Abs2aStVO 1960 §16
Rechtssatz: Trifft die Annahme, der Betroffene werde für einen bestimmten Zeitraum verkehrsunzuverlässig sein, nicht (mehr) zu, so darf eine Entziehung der Lenkberechtigung nicht ausgesprochen bzw. vom Verwaltungsgericht nicht bestätigt werden. Schlagworte Verkehr... mehr lesen...