Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.03.2018Norm
FSG 1997 §7 Abs1Rechtssatz
Trifft die Annahme, der Betroffene werde für einen bestimmten Zeitraum verkehrsunzuverlässig sein, nicht (mehr) zu, so darf eine Entziehung der Lenkberechtigung nicht ausgesprochen bzw. vom Verwaltungsgericht nicht bestätigt werden.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit; Wohlverhalten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.240.001.2018Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018