RS Lvwg Erkenntnis 2018/3/20 LVwG-AV-240/001-2018

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Veröffentlicht am 20.03.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Norm

FSG 1997 §7 Abs1
FSG 1997 §7 Abs3 Z3
FSG 1997 §26 Abs2a
StVO 1960 §16

Rechtssatz

Trifft die Annahme, der Betroffene werde für einen bestimmten Zeitraum verkehrsunzuverlässig sein, nicht (mehr) zu, so darf eine Entziehung der Lenkberechtigung nicht ausgesprochen bzw. vom Verwaltungsgericht nicht bestätigt werden.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit; Wohlverhalten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.240.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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