Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 18. Dezember 2001 gegen 9.50 Uhr an einem näher umschriebenen Ort (auf der Zellerstraße) einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW gelenkt, obwohl ihm die Lenkberechtigung entzogen worden und er daher nicht im Besitz einer solchen gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs. 3 FSG begangen; es w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §54;FSG 1997 §1 Abs3;KFG 1967 §99 Abs3;StVO 1960 §13 Abs1;StVO 1960 §7 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/02/0212 E 23. November 2001 RS 1
(Hier: Lokalaugenschein "insbesondere bei tiefstehender Sonne" zur
Frage der Möglichkeit der Identifikation des Lenkers in einem
Verfahren betreffend Übert... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 4. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer zu Punkt 1. einer Übertretung nach § 7 Abs. 2 StVO, zu 2. nach § 99 Abs. 3 KFG, zu 3. nach § 7 Abs. 2 StVO, zu 4. nach § 13 Abs. 1 StVO, zu 5. nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO, zu 6. nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und zu 7. nach § 4 Abs. 5 StVO in seiner Eigenschaft als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW's für am 23. November 1995 in zeitlichem und örtlichem Konnex begangene,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §54;KFG 1967 §99 Abs3;StVO 1960 §13 Abs1;StVO 1960 §7 Abs2;
Rechtssatz: Die Durchführung eines Ortsaugenscheines ist nicht erforderlich, wenn nicht erkennbar ist, dass die Situation, die im relevanten Zeitpunkt (hier: "Sichtkontakt" der vernommenen Zeugen-im Zusammenhang mit Übertretungen der § 99 Abs ... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juni 1990, Zl. 90/18/0001, wird hingewiesen. Die belangte Behörde erließ ohne weiteres Ermittlungsverfahren unter dem Datum des 19. Februar 1991 einen Ersatzbescheid, in dem sie das erstinstanzliche Straferkenntnis in seinem Punkt 1. (Übertretung nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO) behob und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Durch die spruchmäßige Angabe "beim Einbiegemanöver von der Silbergassse nach rechts in die Billrothstraße" ist der Tatort im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 13 Abs 1 StVO eindeutig umschrieben (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894/1985). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 13 Abs 1 StVO kann sich, was die Tathandlung betrifft, auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes beschränken (Hinweis E 4.7.1962, 448/62, E 26.9.1962, 803/62). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180001.X04 ... mehr lesen...