Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art101 Abs1;B-VG Art102 Abs1;B-VG Art11 Abs1 Z4;StVO 1960 §105 Abs3;StVO 1960 §45 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 1 StVO handelt es sich um eine Angelegenheit der Straßenpolizei. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994030254.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Juni 1994 erteilte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Graz der mitbeteiligten Partei gemäß § 45 Abs. 1 StVO 1960 eine "Ausnahmegenehmigung zum Befahren der mit 8 Tonnen beschränkten Wegenergasse und für den mit dem Gebotszeichen Geh- bzw. Radweg versehenen Am Leonhardbach für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 25 Tonnen zum Zwecke des Transportes von Baumaterialien bis zur Baustelle am Am Leonhardbach Nr. 12b" unter Vorschreibung mehrerer Bedingungen. Gegen... mehr lesen...