Entscheidungsgründe: I. 1. Mit ihrer gegen den Bund gerichteten, auf Art137 B-VG römisch eins. 1. Mit ihrer gegen den Bund gerichteten, auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt die Stadtgemeinde Tulln an der Donau, der Verfassungsgerichtshof möge den Bund schuldig erkennen, "der klagenden Partei den Betrag von € 30.000,-- samt 4 % Zinsen von jeweils € 10.000,-- ab 1.3.2005, 1.3.2006 und 1.3.2007 zu bezahlen und gem §41 VfGG iVm §35 VfGG und §41 Abs2 ZPO die ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art137 / Klage zw GebietskBundesstraßen-ÜbertragungsG, BGBl I 50/2002 Art5 §1, §4StVO 1960 §100 Abs7ZweckzuschussG 2001 §4a idF BGBl I 3/2001
Leitsatz: Abweisung der Klage einer Stadtgemeinde als Straßenerhalterin gegenden Bund auf Zahlung eingehobener Strafgelder fürVerwaltungsübertretungen auf aufgelassenen Bundesstraßen; keineBedenken gegen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit der vorliegenden, auf Art137 B-VG gestützten Klage gegen den Bund begehrt das Land Steiermark als klagende Partei folgendes Urteil: "1. die beklagte Partei, der Bund ist schuldig, dem Land Steiermark als Kläger den Betrag von € 62.628,37 samt 4% Zinsen seit dem 17. September 2001 binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen, 2. die beklage Partei, der Bund ist schuldig, dem Land Steiermark als Kläger den Betrag von € 9.460,55 sa... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art137 / Klage zw GebietskB-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenF-VG 1948 §2StVO 1960 §100 Abs7 und Abs10
Leitsatz: Stattgabe einer Klage des Landes Steiermark gegen den Bund auf
Erstattung der dem Land erwachsenen Kosten für die von Organen der
Bundesgendarmerie benötigten Organmandatsblöcke; eigene
Kostentragungsregel der StVO 1960 für Persona... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit der am 26. August 1983 beim VfGH eingelangten, auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger vom Bund den Rückersatz eines Betrages von 480 S, den er aufgrund eines mit Berufungsbescheid vom 22. Dezember 1982 bestätigten verwaltungsbehördlichen Straferk. am 24. Feber 1983 bezahlt habe. Der VwGH habe inzwischen den Berufungsbescheid mit Erk. vom 17. Juni 1983, Z 83/02/0034, aufgehoben. Aufgrund des Sachausganges des Verwaltungsverfahrens sei die ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenStVO 1960 §100 Abs7VfGG §41ZPO §41
Rechtssatz: B-VG Art137; Klage auf Rückersatz einer bereits bezahlten Geldstrafe; Klagebegehren auch nach Rückerstattung des Betrages formell aufrecht; keine passive Klagslegitimation; Kostenzuspruch an die ... mehr lesen...