Entscheidungen zu § 100 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/11 2000/03/0172

1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 14. Juli 1999 wurde dem Beschwerdeführer eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO 1960 zur Last gelegt, da er am 27. Februar 1998 um 20.30 Uhr einen nach dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Gemeindegebiet Gralla, auf der B 73, von Gralla kommend in Richtung Altgralla in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.2000

RS Vwgh 2000/10/11 2000/03/0172

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StVO 1960 §100 Abs5;VStG §21;
Rechtssatz: Was das von der Beschwerde (erkennbar) kritisierte Fehlen der Möglichkeit einer Abmahnung nach § 21 VStG betrifft, ist auf das E des VfGH vom 15. März 2000, G 211/98, hinzuweisen, mit dem die Wortfolge § 21 UND in § 100 Abs 5 StVO 1960 als verfassungswi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.2000

RS Vwgh 1988/11/25 88/18/0316

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs5;VStG §21;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 21 VStG ist nur dann ausgeschlossen, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, sowie etwa in § 100 Abs 5 StVO. Im Gesetz vorgesehene hohe Geldstrafen sprechen grundsätzlich nicht gegen die Anwendbarkeit des § 21 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1988

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