Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Michael Maschl LL.M. (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Georg W*****, vertreten durch Dr. Andreas A. Lintl, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Durch einen Oberschenkelhalsbruch des Klägers im Sommer 2005 veränderte sich sein rechtes Bein so, dass ein zuvor notwendiger Beinverkürzungsausgleich im Schuhwerk nicht mehr erforderlich war. Daraufhin gewährte die beklagte Sozialversicherungsanstalt der Bauern am 13. 12. 2005 für fünf Paar Schuhe und am 3. 2. 2006 für weitere acht Paar Schuhe Kostenersatz für die Demontage des Beinlängenverkürzungsausgleichs. Bei diesen dreizehn Paar Schuhen handelt es sich um Sommer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Brandl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und ADir Reg.Rat Winfried Kmenta (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Heinz S**... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs1ASVG 3144GSVG §95ZPO §502 Abs1 HIII7
Rechtssatz: Ob eine Anstaltspflege durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingt ist, kann jeweils nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt im allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage dar. Entscheidungstexte 10 ObS 2365/96h Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 ObS 2365/96h ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...