Norm
ASGG §46 Abs1Rechtssatz
Ob eine Anstaltspflege durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingt ist, kann jeweils nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt im allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106547Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009