Entscheidungsgründe: I. Das Oberlandesgericht Wien beantragt die Aufhebung des §94 Abs2 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. 560/1978 (GSVG) als verfassungswidrig und des §34 der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sowie des einen Bestandteiles dieser Satzung bildenden Vergütungstarifes als gesetzwidrig. Es hat als Berufungsgericht über die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 21. Jänner 1991 z... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätSatzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft §34GSVG §85 Abs2 litcGSVG §90 Abs2GSVG §94 Abs2
Leitsatz: Hinreichende Determinierung der im GSVG enthaltenen Ermächtigung
des Satzungsgebers zur Regelung der zu gewährenden Leistungen bei
Zahnbehandlungen durch Verordnung; keine Aufhe... mehr lesen...