Begründung: Die beklagten Parteien haften der Klägerin für alle künftigen Schäden aus einem Verkehrsunfall vom 5.Mai 1979, die zweitbeklagte Partei nur im Rahmen des Versicherungsvertrages. Die Klägerin begehrt - soweit im Revisionsverfahren noch von Bedeutung - eine rückständige Hausfrauenrente von S 113.000,-- sowie eine monatliche Hausfrauenrente von S 3.000,-- ab dem 1.Jänner 1995. Sie brachte dazu vor, sie sei im Oktober 1991 auf offener Straße zusamengebrochen; dabei sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20.10.1989 wurde die Klägerin als Fußgängerin beim Versuch, die Fahrbahn zu überqueren, vom Fahrzeug des zum Unfallszeitpunkt alkoholisierten Erstbeklagten niedergestoßen und schwer verletzt. Streitgegenständlich im Revisionsverfahren sind Kosten einer Haushaltshilfe in der Zeit vom 1.7.1990 bis zum 1.10.1993 in der Höhe von S 57.330,-- sowie ein 4 % übersteigendes Zinsenbegehren. Das Verschulden der Klägerin am Zustandekommen des Unfalles zu einem Vier... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 14. November 1984 in Linz bei einem vom Erstbeklagten als Lenker des Mopeds mit dem Kennzeichen L 470 - der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges - verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Verkehrsunfalles mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 28. Mai 1985, 4 U 1115/84-12, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 6. 11. 1971 bei einem von Wolfgang M als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Gründe: nach unbestritten. Die Klägerin hat bereits in mehreren Vorprozessen Schadenersatzansprüche aus diesem Verkehrsunfall geltend gemacht. In diesen Vorprozessen wurden ihr ua. Schadenersatzleistungen aus dem Titel des Ersatzes der Kosten einer Haushaltshilfe für Zeit... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aASVG §332 CGSVG §74GSVG §190 Abs1
Rechtssatz: Auch dann, wenn der Zustand der Hilflosigkeit des Geschädigten nur teilweise durch die dem Schädiger anzulastenden Unfallsfolgen bedingt ist, gehen die sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger bis zur vollen Höhe des geleisteten Hilflosenzuschusses auf den Sozialversicherungsträger über. Entscheidungstexte ... mehr lesen...