Norm
ASVG §105aRechtssatz
Auch dann, wenn der Zustand der Hilflosigkeit des Geschädigten nur teilweise durch die dem Schädiger anzulastenden Unfallsfolgen bedingt ist, gehen die sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger bis zur vollen Höhe des geleisteten Hilflosenzuschusses auf den Sozialversicherungsträger über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0084167Dokumentnummer
JJR_19831124_OGH0002_0080OB00106_8300000_001