Norm: ASVG §368 Abs2 Satz2ASGG §67 Abs1GSVG §71
Rechtssatz: Zahlt der Versicherungsträger Vorschüsse nach § 368 Abs 2 Satz 2 ASVG nicht in der Höhe aus, in der sie nach der dem Antragsteller übermittelten Verständigung gewährt werden sollen, sondern behält er zB wegen ihm vom Anspruchsberechtigten geschuldeter fälliger Beiträge oder vom Versicherten zu entrichtender Kostenanteile Teile der an sich vorgesehenen Vorschüsse ein, dann nimmt er dami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.4.1987 entschied die beklagte Partei, daß der Klägerin ab 1.1.1987 gemäß § 292 ASVG zur Witwenpension eine Ausgleichszulage von 4.050,10 S monatlich gebührt. Außerdem heißt es in dem Bescheid: "Sie werden verpflichtet, die Zahlungsaufnahme des italienischen Versicherungsträgers binnen 14 Tagen zu melden sowie die italienische Nachzahlung zur Verrechnung mit dem entstehenden Überbezug an Ausgleichszulage zur Verfügung zu halten." Mit Besche... mehr lesen...
Norm: AbkSozSi Österreich - BRD Art45 Abs1ASVG §103B-KUVG §44BSVG §67GSVG §71
Rechtssatz: Diese Regelung will die Hereinbringung von echten Vorschüssen oder von zu Unrecht erbrachten Leistungen, die als Vorschüsse gelten, durch Aufrechnung, über die der österreichische Versicherungsträger nach § 367 Abs 2 ASVG einen Bescheid zu erlassen hat, erleichtern und daher über die die Aufrechnung regelnden und erschwerenden Bestimmungen des § 103 ASVG, ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...