Begründung: 1. Mit Antrag vom 5. Juni 1991, Z32 Rs 100/91, (eingelangt beim Verfassungsgerichtshof am 13. August 1991) begehrt das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen gemäß Art89 B-VG die Aufhebung "der bis zum 31.3.1991 in Kraft gewesenen Bestimmung des §60 GSVG". Dem Berufungsverfahren liegt ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 12. März 1991, Z2 Cgs 5/91-91, zugrunde, mit dem das Klagebegehren der klagenden Parte... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandGSVG §60
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags eines Gerichtes auf Aufhebung "der bis zum 31.03.91 in Kraft gewesenen Bestimmung des §60 GSVG" mangels eines tauglichen Prüfungsgegenstandes angesichts des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 14.06.91, G252,253/89 ua, betreffend die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof sind folgende (jeweils mit der Geschäftszahl des Verfassungsgerichtshofs und dem korrespondierenden Aktenzeichen des antragstellenden Gerichts) angeführte Verfahren über Anträge des Obersten Gerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte Wien, Linz und Graz nach Art140 B-VG anhängig, mit denen die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes betreffend das Ruhen von Pensionsansprüchen beim Zusamme... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandGSVG §60GSVG §61GSVG §130 Abs2
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §60 und §61 GSVG
betreffend das Ruhen von Pensionsansprüchen bei Zusammentreffen mit
Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit wegen Verstoßes gegen den
Gleichheitssatz; Hinweis auf Aufhebung der Ruhensbestimmungen im ASVG
durc... mehr lesen...