Entscheidungsgründe: Der Versicherte und spätere Gemeinschuldner Ing. Kurt E*** betrieb einen Brennstoffhandel und außerdem die Eibl-Schilifte Türnitz. Zu diesem Zweck verfügte er über mehrere Gewerbeberechtigungen unter anderem für den Brennstoffhandel, den Einzelhandel mit Sportartikeln für den Schiverleih und für den Betrieb von Schleppliften. Für die zu den Eibl-Schiliften gehörende Doppelsesselbahn Eibl, die als Hauptseilbahn und damit als öffentliche Eisenbahn im Sinne des E... mehr lesen...
Norm: GSVG §2GSVG §4
Rechtssatz: Die Versicherungspflicht nach dem GSVG ist mit der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen (nach der Mindestbeitragsgrundlage) auch dann verbunden, wenn der Versicherte aus der die Versicherung begründenden Erwerbstätigkeit keine Einkünfte erzielt oder überhaupt sein Gewerbe nicht ausübt, soweit er nicht das Ruhen seines Gewerbebetriebes anzeigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...