Entscheidungen zu § 284 Abs. 3 GSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2001/7/30 10ObS184/01h

Norm: GSVG §133aGSVG idF SVÄG 2000 §284 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 284 Abs 3 GSVG, die einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit Stichtag vor dem 1. Juli 2000 zur Voraussetzung hat, ist nur auf Leistungsanträge anzuwenden, welche einen Stichtag vor dem 1. Juli 2000 ausgelöst haben. Entscheidungstexte 10 ObS 184/01h Entscheidungstext OGH 30.07... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.07.2001

TE OGH 2001/7/30 10ObS184/01h

Begründung: Der am 10. 8. 1941 geborene Kläger ist nach wie vor als Taxiunternehmer ohne Beschäftigte tätig. Am 17. 2. 2000 langte bei der beklagten Partei eine "Anfrage wegen vorzeitiger Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit" des Klägers ein. Mit Bescheid vom 15. 5. 2000 sprach die beklagte Partei aus, dass über den gemäß § 133a GSVG eingebrachten Antrag des Klägers dahin entschieden werde, dass eine Erwerbsunfähigkeit gemäß § 131c Abs 1 Z 3 GSVG nicht vorliege. Mit Besch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.07.2001

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