Der Beschwerdeführer betreibt seit 1982 die "Österreichische Schule für Blindenführhunde". Er beschäftigt sich mit der Züchtung, Aufzucht und Ausbildung von Blindenführhunden. Die Ausbildung der Tiere erfolgt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Blinden. Mit Bescheid vom 10. Dezember 2001 sprach die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt aus, dass der Beschwerdeführer auf Grund dieser Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtvers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;GSVG 1978 §2 Abs1 Z1;GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §27;
Rechtssatz: Eine nachträgliche Änderung des Ausspruches über die Versicherungspflicht kann im Beitragsverfahren als Wiederaufnahmsgrund gemäß § 69 Abs 1 Z 3 AVG auf Antrag oder von Amts wegen wahrgenommen werden (Hinweis E 3. Oktober 2002, 2002/08/0183). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1996 hat die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt die Beitragsschuld der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. April 1994 bis 30. Juni 1996 inklusive Verzugszinsen und Nebengebühren mit S 70.236,92,-- festgestellt. In der Begründung: führt sie aus, dass die Beschwerdeführerin sowohl als Gesellschafterin der O. und E. OHG (in der Folge OHG genannt) als auch auf Grund ihrer Gewerbeberechtigung (Marktfahrer) nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgeset... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2;GSVG 1978 §27;
Rechtssatz: Ausführungen zur Pflichtversicherung und Beitragspflicht nach dem GSVG betreffend eine - das Marktfahrergewerbe ausübende - persönlich haftende Gesellschafterin einer OHG - diese befindet sich im Zwangsausgleich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996080333.X01 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr in Ablichtung vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer zeit seines Berufslebens als Unternehmensberater tätig und auf Grund dieser Tätigkeit zuletzt nach dem GSVG pflichtversichert. Sein hauptsächliches Einkommen habe er aus der Unternehmensberatung erzielt. Daneben habe er noch Gewerbeberechtigungen für Werbeberatung, Werbemittlung, Schrift... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 Z1;GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §27;
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Person nicht während eines ganzen Beitragsjahres nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG pflichtversichert ist (sei es, weil ihre die Kammermitgliedschaft begründende Erwerbstätigkeit während des Jahres beginnt, endet oder beginnt und endet) ist zwar nach Maßgabe des § 27 GSVG für ihre Beit... mehr lesen...