Die Beschwerdeführerin war vom 18. März 1986 bis zum 30. April 1991 Inhaberin der Gewerbeberechtigung für Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel mit Trafiknebenartikel in Verbindung mit einer Tabaktrafik. Ab dem 2. Juli 1990 war die Beschwerdeführerin auch unselbständig beschäftigt. Sie unterlag auf Grund ihrer Mitgliedschaft bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft der Pflichtversicherung gem. § 2 Abs. 1 Z 1 iVm § 6 Abs. 1 Z 1 GSV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §410 Abs1 Z7;AVG §56;GSVG 1978 §182;GSVG 1978 §35 Abs2 idF 1987/610;GSVG 1978 §40 Abs1;
Rechtssatz: In der "Berufung" des Versicherten gegen eine nicht als Bescheid zu qualifizierende Mitteilung (Vorschreibung iSd § 35 Abs 2 zweiter Satz GSVG) des Versicherungsträgers liegt eine Bestreitun... mehr lesen...