Norm: ABGB §1233 GABGB §1234ASVG §292 Abs5BSVG §2 Abs1 Z1GSVG §149 Abs5
Rechtssatz: Eine durch Notariatsakt eingegangene, aber nicht verbücherte Gütergemeinschaft unter Lebenden wirkt ungeachtet etwaiger interner abweichender Vereinbarungen bis zu ihrer Auflösung durch Notariatsakt im Sinne einer Betriebsführung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr (SSV 16/126), umsomehr eine solche, hinsichtlich der eine Verbücherung erfolgt ist. Die Wirkungen e... mehr lesen...
Norm: BSVG §2 Abs1 Z1GSVG §149 Abs5
Rechtssatz: Es ist unerheblich, ob der landwirtschaftliche Betrieb vom (Mit)Besitzer selbst oder von seiner Gattin oder sogar von einer hievon verschiedenen dritten Person besorgt wird, weil es für einen selbständig Erwerbstätigen geradezu typisch ist, daß er nicht persönlich tätig werden muß (Erlaß BMS 14.5.1979, abgedruckt in SVSlg 26.751). Eine natürliche Person führt auch dann einen landwirtschaftlichen B... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3GSVG §149 Abs5GSVG §149 Abs6
Rechtssatz: Keine Bedenken aus dem Grunde der Verfassungswidrigkeit gegen § 149 Abs 1, 2, 3, 5 und 6 GSVG. Entscheidungstexte 10 ObS 253/93 Entscheidungstext OGH 18.01.1994 10 ObS 253/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...