Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer in den genannten Zeiträumen in der Pensions- und Krankenversicherung der Formalversicherung gemäß § 14 GSVG unterliegt. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtszeitig Beschwerde und brachte zusammengefasst vor, dass er seit XXXX keiner selbständigen Tätigkeit mehr nachgegangen sei. Danach sei er bis zum XXXX unselbständig beschäft... mehr lesen...