Entscheidungen zu § 139 Abs. 6 GSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/3/4 10ObS3/08a

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hoch und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Andrea Eisler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Anneliese F*****, vertreten ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.03.2008

TE OGH 2001/10/30 10ObS317/01t

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 7. 7. 2000 wurde der Anspruch der am 17. 5. 1940 geborenen Klägerin auf Alterspension ab 1. 6. 2000 in Höhe von monatlich brutto S 11.962,40 anerkannt. Dabei wurden für die Berechnung der Pensionshöhe unbestritten 510 in Österreich erworbene Versicherungsmonate (davon 128 Monate deckende Kindererziehungszeiten), eine Bemessungsgrundlage (§ 122 GSVG) von S 14.953, eine Beme... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.2001

RS OGH 2001/10/30 10ObS317/01t, 10ObS3/08a, 10ObS39/16g

Norm: ASVG §607 Abs12ASVG §607 Abs15GSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 §139 Abs6
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 139 Abs 6 GSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 ist daher dahin zu verstehen, dass auch mit den Kindererziehungszeiten 80 vH der höchsten (entweder jener nach der Berechnung nach § 122 Abs 1 bzw § 126 GSVG oder der pauschalen für Zeiten der Kindererziehung) Bemessungsgrundlage nicht überschritten werden dürfen und dabei die Gesam... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.2001

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