Entscheidungen zu § 136 Abs. 4 GSVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/20 91/08/0092

Mit Bescheid vom 9. Juni 1989 wies die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt einen Antrag der mitbeteiligten Partei auf Gewährung der Witwenpension gemäß § 136 Abs. 4 GSVG mit der Begründung: ab, daß der verstorbene geschiedene Ehegatte der Mitbeteiligten zur Zeit seines Todes zu keiner Unterhaltsleistung verpflichtet gewesen sei und daher der Mitbeteiligten keine Witwenpension gebühre. Eine dagegen von der Mitbeteiligten beim Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1993

RS Vwgh 1993/4/20 91/08/0092

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §355;ASVG §412;AVG §68 Abs1;GSVG 1978 §136 Abs4;
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Pensionsantrages wegen entschiedener Sache stellt eine Verwaltungssache iSd § 355 ASVG dar, über die der Landeshauptmann als Einspruchsbehörde dahin zu entscheiden hat, ob "entschiedene Sache" vorliegt ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1993

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