Begründung: Der Staatsanwaltschaft Wels wurde am 2.1.2008 ein bedenklicher Todesfall gemeldet (AS 1). Am selben Tag bestellte sie eine Ärztin zur Sachverständigen mit dem Auftrag, die Leiche zu beschauen und zu obduzieren (ON 3). Die L***** AG stellte dafür Räumlichkeiten zur Verfügung und verlangte dafür EUR 160,56 (ON 6, AS 1); deren Bezahlung begehrte sie von der Staatsanwaltschaft Wels. Der Revisor, dem diese Gebührennote von der Staatsanwaltschaft übermittelt worden war, äuß... mehr lesen...
Norm: GebAG §52
Rechtssatz: § 52 GebAG ist im Ermittlungsverfahren auch bei anderen Beweisaufnahmen anwendbar; dies trifft jedenfalls auf solche Ermittlungsmaßnahmen zu, bei denen das Gericht nicht mitwirkte. Die Staatsanwaltschaft hat kein Wahlrecht, ob sie bei unstrittigen Ansprüchen das Gericht anruft oder selbst Auszahlung anordnet. Entscheidungstexte 8 Bs 38/08g Entscheidungste... mehr lesen...