Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß wurden die Gebühren der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für das über Auftrag des Gerichtes erstellte Gutachten "über die Wetterverhältnisse am 23. November 1995 gegen 15.00 Uhr in Wien 12, Theergasse 5" - ohne nähere Aufschlüsselung und
Begründung: - pauschal in der angesprochenen Höhe von 796 S bestimmt und deren Anweisung an die genannte Anstalt verfügt (ON 8 iVm S 39). Das Verfahren endete mit rechtskräftigem Freispruc... mehr lesen...
Norm: GebAG 1958 §20 Abs1GebAG 1958 §42 Abs3Geo §238 Abs3StPO §381 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auskünfte im Sinne des § 381 Abs 1 Z 3 StPO sind den Gerichten grundsätzlich unentgeltlich zu erteilen. Entscheidungstexte 9 Os 71/62 Entscheidungstext OGH 06.02.1962 9 Os 71/62 Veröff: EvBl 1962/364 S 442 = RZ 1962,163 14 Os 114/97 Entsche... mehr lesen...