Entscheidungen zu § 34 Abs. 3 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/21 88/03/0134

Am 24. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer (er ist Linienpilot - Cpt mit abgeschlossenem Universitätsstudium im Hauptfach Psychologie - mit einer Dissertation zum Thema "Räumliche Orientierung und Disorientierung im Flugunfallgeschehen") von der belangten Behörde zur Erstattung eines flugpsychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit der Untersuchung des Flugunfalls vom 13. Oktober 1982 auf dem Flugfeld Spitzerberg, Pilot E. C., bestellt. Der Beschwerdeführer erstattete am 16.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 88/03/0134

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: AVG §52 Abs2;GebAG 1975 §34 Abs2 idF 1982/333;GebAG 1975 §34 Abs3 idF 1982/333;GebAG Zuschlag zu den festen Beträgen 1982;ZSV §34 Abs3 idF 1982/035;
Rechtssatz: Die Gebühr eines Psychologen (hier: Luftfahrtpsychologie) ist nach § 34 Abs 2 GebAG zu bestimmen. Die Beh hat sich eine ausreichende Entscheidungsgrundlage über jene Stundensä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

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