1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 6. März 1995 wurde der Beschwerdeführer in eisenbahnrechtlichen Enteignungsverfahren (betreffend die Eigentümer S und L) zum Sachverständigen auf dem Gebiet des Bergwesens bestellt. Zum Hintergrund des Verfahrens ist auch auf das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 2000, Zlen. 96/03/0340 und 0341, zu verweisen, mit welchem der Verwaltungsgerichtshof die im ersten Rechtsgang erlassenen Bescheide betreffend die hier gegenständliche... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §53a Abs1;GebAG 1975 §34 Abs1;GebAG 1975 §34 Abs2;
Rechtssatz: Einem nichtamtlichen Sachverständigen steht gemäß § 53a Abs. 1 AVG in Verbindung mit § 34 Abs. 1 GebAG die Gebühr nach der aufgewendeten Zeit und Mühe und nach den Einkünften, die er für eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit im außergerichtlichen Erwerbsleben üblicherweise bezöge (vg... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 20. Mai 2003 hat der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde des Dr. Friedebert Kunz gegen den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol wegen Verletzung der Entscheidungspflicht zur Erledigung der Berufung des Einschreiters gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 22. April 1997 betreffend Einspeistarife für Rücklieferungen in das Stromnetz der mitbeteiligten Partei entschieden und die Rücklieferpreise festgesetzt. Dabei hat sich der Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §34 Abs1;GebAG 1975 §34 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Gebührenberechnung für Mühewaltung war auf Grund der detaillierten Aufschlüsselung durch den Sachverständigen von den angegebenen Stunden auszugehen. Die Gebühr für Mühewaltung steht dem Sachverständigen für die Aufnahme des Befundes und die Erstattung des Gutachtens zu. Im Beschwerdefall war die Gebühr nach richt... mehr lesen...