Norm: GebAG 1965 §27 Abs2 lita
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht verbunden, von einem Mittelwert auszugehen. Das Kartellgericht kann daher unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Gutachtens für die außergerichtliche berufliche Tätigkeit eines Sachverständigen den Höchstsatz nach der in Betracht kommenden allgemeinen Wirtschaftstreuhändergebührenordnung heranziehen. Entscheidungstexte Okt... mehr lesen...