Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist XXXX . Er betreibt an der Adresse XXXX in XXXX eine Ordination. Der Beschwerdeführer (BF) ist römisch 40 . Er betreibt an der Adresse römisch 40 in römisch 40 eine Ordination. Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX als Arbeits- und Sozialgericht wurde er an der Adresse der Bezirksstelle XXXX ( XXXX ), die er leitet, als Zeuge zur Verhandlung am XXXX geladen. Der Ladung waren Informat... mehr lesen...