Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungserkenntnis) des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (UVS Tirol) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, eine Verwaltungsübertretung nach §41 Abs2 litc und d iVm §74 Abs2 lita der Tiroler Waldordnung, LGBl. 29/1979 (im folgenden kurz: TWO), begangen zu haben; dies dadurch, daß er in der Zeit vom 13. Mai bis 21. Mai 1991 in Gries im Sellrain auf einem näher bezeichneten Grundstück in Aufforstung... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6845 Forst, Wald
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs2StGG Art5Tir WaldO §41ForstG 1975 §37ForstG 1975 §96 Abs1
Leitsatz: Abweisung der Beschwerde gegen die Verhängung einer Verwaltungsstrafe
wegen Übertretung des Weideverbots in der Tir WaldO; keine Verletzung
des Eigentumsrechts durch das Weideverbot und keine Verletzung des
Gleichheitsrechts durch Beschränkung desselben auf Ziegen und Schafe... mehr lesen...