Mit Schreiben vom 1. Oktober 1990 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart (BH) die Bewilligung zur Vornahme von Schlägerungen auf im einzelnen bezeichneten Abteilungen seines Forstbetriebes. Die BH holte ein forstfachliches Gutachten ein, demzufolge die geplanten Kahlhiebe auf den Abteilungen 6, 65, 91 und 94 an nicht gesicherte Kahlflächen bzw. Großkahlhiebe aus den Winterschlägerungen 1984/85, 1986/87 und 1987/88 anschlössen, sodaß Gesamtkahlfläch... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §13 Abs3;ForstG 1975 §86 Abs1 litb;ForstG 1975 §88 Abs1;ForstG 1975 §88 Abs4;
Rechtssatz: Kann bei der Nutzungsart "Kahlhieb" nur dann mit einem dem standortgerechten Altbestand entsprechenden Folgebestand durch Naturverjüngung gerechnet werden, wenn Vorbereitungsmaßnahmen und Begleitmaßnahmen gesetzt werden, so ist, wenn diese Maßnahmen aus welchen Gr... mehr lesen...