Entscheidungen zu § 82 Abs. 2 ForstG

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RS UVS Kärnten 2004/02/09 KUVS-597-598/6/2003

Rechtssatz: Dem Beschuldigten können Fällungen und die daraus resultierenden Verstöße gegen das Forstgesetz, die von einem von ihm beauftragten Unternehmen durchgeführt wurden, nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn die Fällungen erwiesenermaßen von Arbeitern des beauftragten Schlägerungsunternehmens entgegen der vom Forstaufsichtsorgan zwei Tage zuvor in Gegenwart des Schlägerungsunternehmers erfolgten Auszeigung durchgeführt wurden und obwohl die Entnahmefläche zudem eigens mit Bändern g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.02.2004

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