Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 22. September 2006 wurde der Antragsteller aufgefordert, den rückständigen Genossenschaftsbeitrag per 31. August 2005 in der Gesamthöhe von EUR 8.105,97 zu bezahlen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen diesen Bescheid nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der beantragt wird, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Dazu wird vorgebracht, der Besch... mehr lesen...